Allgemeine Einkaufsbedingungen
GroosHandel, Max-Planck-Str. 13, 57074 Siegen – Stand: November 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, mit denen GroosHandel („wir“) Waren von Herstellern, Marken und Lieferanten („Lieferant“) kauft. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Lieferanten werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen in der jeweiligen Bestellung haben Vorrang.
§ 2 Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
- Angebote und Preislisten des Lieferanten sind für uns kostenlos und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt durch unsere Bestellung in Textform und deren Bestätigung durch den Lieferanten zustande. Bestätigt der Lieferant nicht innerhalb von fünf Werktagen, sind wir an die Bestellung nicht mehr gebunden.
§ 3 Preise und Zahlung
- Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Zahlungsbedingungen und Lieferkosten werden in der jeweiligen Bestellung festgelegt. In der Regel zahlen wir sofort und ohne Zahlungsziel.
- Rechnungen müssen unsere Bestellnummer sowie die Artikel mit EAN und Menge ausweisen.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
- Die Lieferung erfolgt an das in der Bestellung genannte Lager. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich; der Lieferant informiert uns unverzüglich, wenn sich eine Verzögerung abzeichnet.
- Jeder Lieferung liegt ein Lieferschein mit Bestellnummer, Artikeln, EAN und Menge bei.
- Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an unserem Lager auf uns über.
§ 5 Produktanforderungen und Compliance
- Die Ware entspricht den in der Europäischen Union geltenden Vorschriften, insbesondere zu Produktsicherheit (GPSR), CE-Kennzeichnung, RoHS, REACH, Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Verpackungen – soweit nicht in der Bestellung vereinbart ist, dass wir einzelne Pflichten übernehmen.
- Der Lieferant stellt uns auf Anfrage Konformitätserklärungen, Prüfberichte, Sicherheitsinformationen und Bedienungsanleitungen zur Verfügung.
§ 6 Untersuchung und Mängelrüge
Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB) gilt: Offensichtliche Mängel zeigen wir innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der Ware an, versteckte Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach ihrer Entdeckung.
§ 7 Mängelansprüche
Bei Mängeln stehen uns die gesetzlichen Rechte zu. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang, soweit das Gesetz keine längere Frist vorsieht.
§ 8 Produkthaftung und Rückrufe
Werden wir wegen eines Produktfehlers von Dritten in Anspruch genommen, stellt uns der Lieferant von diesen Ansprüchen frei, soweit die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich liegt. Dies umfasst auch die erforderlichen Kosten eines Rückrufs.
§ 9 Marken, Bilder und Produkttexte
- Der Lieferant gewährleistet, dass die Ware sowie überlassene Bilder, Texte und Marken keine Rechte Dritter verletzen.
- Der Lieferant gestattet uns, seine Marken, Produktbilder und Produkttexte für den Vertrieb und die Bewerbung der gekauften Ware auf Online-Marktplätzen und in unseren eigenen Kanälen zu nutzen, sie zu übersetzen und für die jeweiligen Kanäle anzupassen.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln Preise, Konditionen und nicht öffentliche Geschäftsinformationen der jeweils anderen Seite vertraulich.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand ist Siegen, soweit gesetzlich zulässig.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.